AE Financial Service
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Ob Cluburlaub am Mittelmeer, Studienreise nach Asien oder Snowboardtrip in die Alpen - die Ferienmöglichkeiten sind heute vielfältig wie nie. Doch die schönsten Tage des Jahres bergen auch Risiken.
An Unfall, Krankheit, Gepäckverlust oder Streit mit dem Reiseveranstalter denkt zwar niemand gerne, doch auch im Urlaub gilt: nur mit den richtigen Versicherungen sind Sie im Ernstfall gut geschützt. Reiserücktrittversicherung, Reisegepäckversicherung, Auslandsreise-Krankenschutz, Mallorca-Police und Autoschutzbrief sorgen dafür, dass aus den schönsten Tagen des Jahres nicht die teuersten werden.
Ein schwerer Verkehrsunfall, ein Brand in der Wohnung, Ihr Kind muss mit Blinddarmentzündung ins Krankenhaus - viele Gründe können dazu führen, dass Sie den lange geplanten Urlaub nicht antreten können oder vorzeitig abreisen müssen.
Hier schützt die Reiserücktrittskostenversicherung: sie erstattet die Stornogebühren, die Ihr Reiseveranstalter berechnet, wenn Sie eine bereits gebuchte Reise absagen müssen. Zusätzlich können Sie sich auch für den Fall finanziell absichern, dass Sie vorzeitig aus dem Urlaub abreisen müssen und bereits bezahlte Leistungen nicht in Anspruch nehmen können: zum Beispiel wenn ein naher Angehöriger schwer erkrankt oder gar verstirbt.
Auch wenn während einer Schwangerschaft unvorhersehbare Komplikationen eintreten, bei Unverträglichkeit nach einer Impfung oder wenn Sie wegen Einbruchs, Brand, schweren Unwetterschäden oder anderer Elementarereignisse Ihre Wohnung nicht allein lassen können oder rasch dorthin zurückkehren müssen.
Manchmal passiert es schon am Anreisetag: Ihr Koffer wird gestohlen. Der Reiseveranstalter haftet - wenn überhaupt - nur bis zu einem begrenzten Betrag. Was darüber hinaus geht, kann die Reisegepäckversicherung absichern. Sie kann als Wochen-, Monats- oder Jahrespolice abgeschlossen werden.
Die Reisegepäckversicherung schützt Sie weltweit vor finanziellen Schäden durch Verlust, Zerstörung oder Beschädigung Ihres mitgeführten Eigentums.
Ersetzt werden Zeitwert oder Reparaturkosten
In der Reisegepäckversicherung geschützt sind sämtliche Dinge des persönlichen Reisebedarfs und die am Körper oder in der Kleidung getragenen Sachen, aufgegebenes Gepäck oder Handgepäck, Reiseandenken und Geschenke, außerdem mitgeführte Sportgeräte inklusive Zubehör und Schutzkleidung.
Versichert ist in der Regel der Zeitwert der mitgeführten Sachen - also der Neuwert minus eines angemessenen Abzugs für Abnutzung, Alter und Gebrauch. Bei beschädigten Sachen übernimmt der Versicherer Reparaturkosten bis zur Höhe des Zeitwertes.
Bei Reisen jenseits der deutschen Grenzen sind Sie mit einer privaten Auslandsreise-Krankenversicherung gut geschützt. Die gesetzlichen Kassen erstatten anfallende Behandlungskosten nur, wenn Sie in einem Land unterwegs sind, das zur EU gehört oder mit Deutschland ein Sozialversicherungsabkommen geschlossen hat.
Und auch dann gilt: die Krankheitskosten werden nur bis zu der in Deutschland üblichen Höhe erstattet. Jenseits europäischer Grenzen sind Sie meist Privatpatient, sie müssen dann auch sehr hohe Arzt- oder Klinikkosten selbst zahlen. Die können - beispielsweise in den USA - leicht ein Jahreseinkommen überschreiten. Auch ein Rücktransport nach Hause wird von den gesetzlichen Krankenversicherern nicht übernommen.
Auch Krankentransport nach Hause ist versichert
Die Auslandsreise-Krankenversicherung bezahlt die ärztliche Behandlung bei akuten Erkrankungen und Unfällen, sie ersetzt die Kosten für stationäre Heilbehandlung, schmerzstillende Zahnbehandlung und für Arznei-, Verbands- und Heilmittel.
Zusätzlich versichert ist der medizinisch notwendige Rücktransport nach Deutschland, außerdem die Überführungskosten bei Tod einer versicherten Person oder die im Ausland anfallenden Bestattungskosten.
Die Auslandreise-Krankenversicherung können Sie als befristete Police für eine bestimmte Zahl von Reisetagen oder auch als Jahresversicherung für beliebig viele Reisen innerhalb eines Jahres abschließen.
Mit dem Leihwagen unterwegs
Wer sein Urlaubsziel auf eigene Faust erkunden möchte, greift gern zum Leihwagen. Vor allem in Südeuropa gelten für gemietete Fahrzeuge oft niedrigere Versicherungssummen als in Deutschland.
Bei einem Unfall kann das teuer werden: Verursachen Sie als Fahrer eines Leihwagens einen Unfall und gehen die Ansprüche des Geschädigten über diese Mindestsumme hinaus, müssen Sie die Differenz aus eigener Tasche zahlen.
Günstig geschützt mit der "Mallorca-Police"
Auf der sicheren Seite ist man, wenn man bereits zuhause eine Mietwagen-Haftpflichtversicherung - im Volksmund auch „Mallorca-Police“ - abgeschlossen hat. Die bekommt man schon für wenige Euro bei heimischen Autoversicherern.
In der Basisversion gilt sie fürs europäische Ausland und kann wahlweise für wenige Wochen oder auch für mehrere Monate abgeschlossen werden. Je nach Versicherer ist die Mallorca-Police bereits in Ihrer bestehenden Kraftfahrzeugversicherung enthalten - einfach nachfragen oder im Vertrag nachschauen.
Wer die Zusatzversicherung weltweit benötigt, kann einen so genannten Traveller-Vertrag wählen.
Tipp: beim Unfall sofort die Polizei verständigen und den Fahrzeugvermieter informieren. Und wer sich Verletzungen nicht vom Arzt attestieren lässt, läuft Gefahr, dass diese von der Haftpflicht des Unfallverursachers nicht anerkannt werden.
Maximale Deckung
Auch wenn Sie mit dem eigenen Auto im Ausland unterwegs sind, brauchen Sie den richtigen Versicherungsschutz. Für die KFZ-Haftpflichtversicherung gilt: Vereinbaren Sie am besten die maximal mögliche Deckung.
Als Ergänzung empfiehlt sich der Abschluss einer Kasko-Police. Die Teilkaskoversicherung ersetzt Schäden durch Diebstahl, Brand, Unwetter, Wildkollision und Glasbruch. Vollkaskoversicherungen bezahlen darüberhinaus auch die eigenen Unfallschäden. Außerdem zahlt die Vollkaskoversicherung, wenn Sie im Ausland bei einem Autounfall geschädigt wurden und der entstandene Schaden vom Verursacher nicht ordnungsgemäß reguliert wird.
Grundsätzlich dabei haben sollten Sie bei jeder Auslandsfahrt die grüne Versicherungskarte als Versicherungsnachweis und einen „europäischen Unfallbericht“, der Ausfüllhilfen in insgesamt zehn Sprachen bereitstellt.
Preisgünstig und hilfreich: der Autoschutzbrief
Ebenfalls nützlich und preisgünstig zu haben ist ein Autoschutzbrief. Bei Unfall oder Panne ersetzt er innerhalb bestimmter Höchstgrenzen die Kosten für Bergung, Abschleppen und Unterstellen des Fahrzeugs, für den Versand von Ersatzteilen, für den Rücktransport bei Erkrankung des Fahrers, für notwendige Übernachtungen und gegebenenfalls für einen Mietwagen.
Autoschutzbriefe erhalten Sie bei allen deutschen Kraftfahrzeugversicheren und bei den Automobilclubs.